Alle Jahre wieder meldest Du Geflügel bei der Tierseuchenkasse
Post von der Tierseuchenkasse
Und wieder ist ein Jahr vergangen. Als Geflügelhalter bekommst Du dann direkt Post von der Tierseuchenkasse. Natürlich bekommst Du die nur, wenn Deine Tiere auch angemeldet sind... Wenn sie es nicht sind, dann solltest Du das direkt nachholen und deine Tiere auch beim Veterinäramt anmelden. Die Anmeldung bei beiden ist ist Pflicht! Gesetzliche Grundlage ist das Tiergesundheitsgesetz und das dazugehörige Ausführungsgesetz.
Die Tierseuchenkasse möchte jedes Jahr von Dir wissen, wie viele Tiere Du hältst. Beim Geflügel zählt der Höchstbesatz im Jahr. Bei anderen Tieren ist der 01.01. eines jeden Jahres der Stichtag. Du kannst einfach den Brief beantworten, der Dir zugeschickt wurde oder nutzt das digitale Angebot deiner Tierseuchenkasse. Womöglich ist diese aber nicht in jedem Bundesland verfügbar.
Die Tierseuchenkasse ist digital
Du kannst einiges an Ressourcen sparen, wenn Du einfach den QR Code in dem Anschreiben der Tierseuchenkasse mit deinem Handy einscannst und deine Tierzahlen online meldest. Hier ist es auch möglich sich für das SEPA Lastschriftverfahren anzumelden und der elektronischen Kommunikation zuzustimmen.
Im Bereich der Tierzahlmeldung gibt es verschiedene Gruppen. In diesem Blogbeitrag wird es ausschließlich um Geflügel gehen:
Diese Geflügelarten musst Du anmelden
Im Bereich Geflügel müssen die jährlichen Höchstzahlen an Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, Tauben und sonstigem Geflügel angegeben werden. Zum sonstigen Geflügel zählen z.B. Wachteln, Fasane, Rebhühner, Strauße und Nandus. Zusätzlich musst Du angeben, ob Deine Tiere im Freiland gehalten werden oder nicht. Auch eine dauerhafte Abmeldung deines Bestandes ist möglich, sofern Du die Haltung komplett aufgegeben hast. Für Tauben und sonstiges Geflügel wird kein Beitrag erhoben und auch die Kosten für kleine Hobbyhaltungen sind überschaubar.
Tatsächlich richtet sich der Beitrag je nachdem wie gut die Rücklagen der Tierseuchenkasse gefüllt sind. Im Jahr 2020 hat man in NRW bis 300 Tiere lediglich 10,00 € insgeamt gezahlt und 2021 gab es sogar ein beitragsfreies Jahr. Das liegt daran, dass die Rücklagenhöhe der Tierseuchenkasse begrenzt ist und einen bestimmten Betrag nicht übersteigen darf.
Das passiert mit deinem Beitrag bei der Tierseuchenkasse
Die Tierseuchenkasse verwaltet alle erhobenen Beiträge als Rücklagen und leistet mithilfe dieser Rücklagen Entschädigungen, gewährt Beihilfen und finanziert sich selbst – deckt also die eigenen Verwaltungskosten.
Entschädigt werden können:
- Tierhalter deren Tiere aufgrund einer behördlichen Anordnung getötet wurden oder zwischen Anordnung und Tötung von alleine verendet sind
- Tierhalter bei deren Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche nach dem Tod festgestellt worden ist. Dies gilt jedoch nur, wenn unter den gegebenen Voraussetzungen eine Tötung von den Behörden angeordnet worden wäre.
- Tierhalter deren Tiere durch vorgeschriebene oder vom Amtstierarzt angeordnete Maßnahmen getötet wurden. Dazu zählen auch Tiere, welche bei der Durchführung verendet sind.
Die Höhe der Entschädigung hängt vom Wert des Tieres ab. Dieser wird vom Amtstierarzt und zwei Sachkundigen geschätzt. Mit der Zustimmung des Tierhalters kann der Amtstierarzt die Schätzung auch alleine durchführen.
Der Höchstbetrag für Geflügel liegt bei 50,00 € je Tier. Allerdings muss es sich dann um Zuchttiere handeln, welche einen Bundesring des BDRG tragen und entsprechende Ausstellungserfolge hatten (min. 96 Punkte auf Landesebene, Bundesebene oder Hauptsonderschauen). Zusätzlich ist auch der gesamte Höchstbetrag der Entschädigung auf 25.000,00 € begrenzt. Ein Gewinnverlust wird nicht entschädigt.
Um entschädigt zu werden, musst Du:
- Deine Tiere bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben.
- Deine Tiere jährlich gemeldet hast.
- Den Beitrag bezahlt haben.
- Bei der Anmeldung/Meldung angegeben haben, dass Du für den Erhalt von Beihilfen berechtigt bist. (Hinweis: Auch Hobbyhaltungen sind berechtigt also setz auf jeden Fall den Haken.)
- Du immer noch für den Erhalt berechtigt bist.
- Den Anspruch auf Entschädigung innerhalb von 30 Tagen stellen.
Die Tierseuchenkasse unterstützt Dich nicht nur, wenn z.B. die Geflügelpest Deinen Hühnerbestand dahingerafft hat. Sie zahlt auch Beihilfen für Maßnahmen der Seuchenverhütung, wie z.B. prophylaktische Maßnahmen. Auch die Förderung der Tiergesundheit kann von der Tierseuchenkasse unterstützt werden. Allerdings musst Du für diese Beihilfen ein kleineres oder mittleres Unternehmen sein, welches landwirtschaftliche Erzeugnisse erzeugt. Wenn dies für Dich in Frage kommt, dann solltest Du mit Deiner zuständigen Tierseuchenkasse Kontakt aufnehmen. In Seuchenfreien Jahren sind die Kassen teilweise dankbar, wenn sie etwas Geld ausgeben können.
Deine bundesweiten Anlaufstelle
Jedes Bundesland hat seine eigene Tierseuchenkasse. Wenn Du noch mehr erfahren oder deine Tiere anmelden möchtest, dann folge gerne den Links. Sie führen Dich weiter auf die Webseiten der entsprechenden Tierseuchenkassen.
Baden-Württemberg (ab dem 26. Huhn - danke für den Kommentar unter diesem Post; beim Veterinäramt müssen alle Hühner ab dem ersten Huhn trotzdem angemeldet werden!)
Bremen – bitte in Niedersachsen anmelden
2 Kommentare
So wie ich das verstanden habe, müssen in Ba-Wü Geflügel unter 25 Stück nicht gemeldet werden. Wieso wird nie auf die Unterschiede in den Bundesländern hingewiesen? Manche machen sich da komplett verrückt damit, das ist schade.
Meine Hühner leben in Ghana, aber nichts desto trotz sind die Maßnahmen sinnvoll. Ich habe den Beitrag eher zufällig gelesen. Er ist gut verständlich. Hoffentlich halten sich alle dran…
Tierfreundin61